..die Schulbegleitung umfasst eine individuelle und unterstützende Hilfe für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf an Regel- und Förderschulen..

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Inklusive Schulbegleitung

 

 

Die Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe kann von den Personensorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf formlos beim zuständigen örtlichen Jugend- oder Sozialhilfeträger beantragt werden. Die Hilfemaßnahme wird entsprechend

dem Bedarf des Einzelfalls in Kooperation mit dem zuständigen Amt im

Hilfeplan festgehalten und bewilligt. Im Anschluss an die Leistungsgewährung

des zuständigen Kostenträgers stellen wir als Maßnahmenträger eine den Bedürfnissen der Klientin/des Klienten angemessene und qualifizierte Inklusionsassistenz.

 

Schulbegleitung konkret:

 

 

- Die Begleitung während des Schulbesuchs, die Vermittlung zwischen Schule, Eltern und Lehrern, sowie die Kooperation mit dem Lehrpersonal. Begleitung in den Pausen, im Unterricht oder bei Ausflügen

 

- Hilfestellung zur Orientierung im Schulgebäude. Unterstützung bei Toilettengängen, Hygiene, dem Aus- und Anziehen der Kleidung, beim Essen

 

- Unterrichtsbezogene Tätigkeiten, z.B. Hilfestellung um Aufgaben strukturiert und zielorientiert erfolgreich zu lösen, den Aufbau von Struktur und Ordnung im Unterrichtsalltag fördern, Verständnisförderung zur Aufgabenstellung leisten, oder dem Ausarbeiten von Hilfen, die den Klienten visuell in seinen Fähigkeiten stärken (TEACCH)

 

- Hilfe und Halt in Stress- oder Konfliktsituationen zu bieten, beruhigend einwirken, Lösungen erarbeiten und anbieten

 

- Das Fördern der sozialen Integration durch anbahnen von Gruppenarbeiten oder Gesprächssituationen. Hilfe zur Selbstreflexion geben und über Verhaltensweisen sprechen, um die Eigendynamik von Gruppen verständlicher zu machen

 

- Die Maßnahme Schulbegleitung kann strukturell sowohl in einer Eins-zu-eins-Betreuung als auch in einem den Klassenverband / die Schule umfassenden Mitarbeiterpool angeboten werden.