Faire Bezahlung, ein persönliches Miteinander, attraktive Zusatzleistungen und Freizeitangebote, bezahlte Fortbildungen sowie 30 Tage Urlaub im Jahr...                                        Jetzt bewerben für das neue Schuljahr 2024/2025!

 

Für das neue Schuljahr suchen wir ab dem 21.08.2024 viele neue Mitarbeiter:innen für unser Team in folgenden Städten:

 

- Essen

- Witten

- Hattingen

- Bochum

- Sprockhövel

- Wetter

 

Grundsätzlich suchen wir für alle genannten Orte mehrere Mitarbeiter:innen. Die Anzahl der Arbeitsstunden liegt je nach Schulform zwischen 15 und 35 Wochenstunden.

 

Sollten Sie Interesse an einer tollen und sinnvollen Tätigkeit haben, möchten wir Sie kennenlernen.

 

Faire Bezahlung: Unsere Löhne orientieren sich an den Tarifen des TVöD, Entgeltgruppe S2. Aktuell starten Sie mit einem Stundenlohn von 16,04 Euro im ersten Jahr der Beschäftigung. Der Stundenlohn steigt anschließend regelmäßig und transparent mit der Dauer der Beschäftigung an. Neben einem fairen Stundenlohn erhalten Sie natürlich auch Zusatzleistungen und ausgehend von einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr. Sollten Sie bereits ein Jahr im Bereich der Schulbegleitung gearbeitet haben, steigen Sie sofort in Stufe II ein.* Nach Möglichkeit bieten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach einem oder zwei Kalenderjahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.

 

Stufe

Beschäftigungsjahre

Stundenbruttolohn

I

Erstes Jahr

16,04 Euro

II

Zweites und drittes Jahr

16,74 Euro

III

Viertes bis sechstes Jahr

17,26 Euro

IV

Ab dem siebten Jahr

17,82 Euro

(Das angegebene Bruttostundenentgelt ist das tatsächliche Bruttostundenentgelt ohne weitere Zusatzleistungen)

 

*Allen Bewerber:innen die mindestens ein Kalenderjahr, also 12 Monate, im Bereich der Schulbegleitung oder Schulassistenz gearbeitet haben, bieten wir freiwillig die Möglichkeit, sofort in Stufe 2 unserer Entgelttabelle zu starten. Ein Nachweis der Beschäftigungszeit erfolgt zum Beispiel durch Vorlage einer Bescheinigung Ihres alten Arbeitgebers oder Kopien von Arbeitszeugnissen aus denen die Beschäftigungsdauer hervorgeht. Der Nachweis muss spätestens mit Einreichen des erweiterten Führungszeugnis vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vorliegen und kann auch gerne schon zum Vorstellungsgespräch oder im Rahmen der Bewerbungsunterlagen erbracht werden.

 

(Stand 12.06.2024)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Bitte beachten Sie weiter die ausführlichen Stellenaus- und beschreibungen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder bei Join und Indeed. Sollten Sie Fragen zu einer der Stellen haben oder sich bewerben wollen, nutzen Sie bitte:

 

bewerbung@wegbegleiter-ruhr.de

 

Neben der Möglichkeit Ihre Bewebungsunterlagen per E-Mail an uns zu senden, können Sie natürlich auch den Postweg wählen.