Für das neue Schuljahr suchen wir ab dem 01.09.2024 neue Mitarbeiter:innen für unser Team in folgenden Städten:
- Essen
- Witten
- Hattingen
- Bochum
- Sprockhövel
- Wetter
Grundsätzlich suchen wir für alle genannten
Orte mehrere Mitarbeiter:innen. Die Anzahl der Arbeitsstunden liegt je nach Schulform zwischen 15 und 35 Wochenstunden.
Sollten Sie Interesse an einer
tollen und sinnvollen Tätigkeit haben, möchten wir Sie kennenlernen.
Faire Bezahlung: Unsere Löhne orientieren sich an den Tarifen des TVöD, Entgeltgruppe S2. Aktuell starten Sie mit einem Stundenlohn von 16,04 Euro im ersten Jahr der
Beschäftigung. Der Stundenlohn steigt anschließend regelmäßig und transparent mit der Dauer der Beschäftigung an. Neben einem fairen Stundenlohn erhalten Sie natürlich auch Zusatzleistungen und
ausgehend von einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr. Sollten Sie bereits ein Jahr im Bereich der Schulbegleitung gearbeitet haben, steigen Sie sofort in Stufe II ein.* Nach Möglichkeit bieten
wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach einem oder zwei Kalenderjahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.
Stufe
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Beschäftigungsjahre
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Stundenbruttolohn
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I
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Erstes Jahr
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16,04 Euro
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II
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Zweites und drittes Jahr
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16,74 Euro
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III
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Viertes bis sechstes Jahr
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17,26 Euro
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IV
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Ab dem siebten Jahr
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17,82 Euro
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(Das angegebene Bruttostundenentgelt ist das
tatsächliche Bruttostundenentgelt ohne weitere Zusatzleistungen)
*Allen Bewerber:innen die mindestens ein Kalenderjahr, also 12 Monate, im Bereich
der Schulbegleitung oder Schulassistenz gearbeitet haben, bieten wir freiwillig die Möglichkeit, sofort in Stufe 2 unserer Entgelttabelle zu starten. Ein Nachweis der
Beschäftigungszeit erfolgt zum Beispiel durch Vorlage einer Bescheinigung Ihres alten Arbeitgebers oder Kopien von Arbeitszeugnissen aus denen die Beschäftigungsdauer hervorgeht. Der Nachweis
muss spätestens mit Einreichen des erweiterten Führungszeugnis vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vorliegen und kann auch gerne schon zum Vorstellungsgespräch oder im Rahmen der
Bewerbungsunterlagen erbracht werden.
(Stand 12.06.2024)