Die Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen.
Die Kinder und Jugendlichen haben besonderen Betreuungsbedarf.
Die Eltern können die Schulbegleitung beim Jugendamt oder Sozialamt beantragen. Das geht formlos und ist unkompliziert. Bevor man einen Antrag sollte man zum Arzt gehen um eine Diagnose zu bekommen. Nicht alle Kinder und Jugendlichen können eine Schulbegleitung haben.
Der Träger prüft den Antrag.
Er schaut sich den Bedarf an.
Das Amt erstellt einen Hilfeplan.
Der Hilfeplan beschreibt die Unterstützung.
Das Amt bewilligt die Unterstützung.
Nach der Bewilligung stellen die WegBegleiter die Schulbegleitung bereit.
Die Schulbegleitung passt zu den Bedürfnissen der Klientin oder des Klienten.